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   VG Aachen, 14.11.2013 - 4 L 581/13   

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https://dejure.org/2013,36551
VG Aachen, 14.11.2013 - 4 L 581/13 (https://dejure.org/2013,36551)
VG Aachen, Entscheidung vom 14.11.2013 - 4 L 581/13 (https://dejure.org/2013,36551)
VG Aachen, Entscheidung vom 14. November 2013 - 4 L 581/13 (https://dejure.org/2013,36551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Reiseunfähigkeit; Suizidgefahr; nicht nachgewiesene Sicherheitsvorkehrungen; keine verbindliche Zusage bzgl. Inempfangnahme am Zielflughafen und ggf. Aufnahme in Fachklinik

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Reiseunfähigkeit; Suizidgefahr; nicht nachgewiesene Sicherheitsvorkehrungen; keine verbindliche Zusage bzgl. Inempfangnahme am Zielflughafen und ggf. Aufnahme in Fachklinik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis in Form einer krankheitsbedingten Reiseunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2008 - 18 B 538/08

    Reiseunfähigkeit als ein auf § 60a Abs. 2 AufenthG gestütztes inlandsbezogenes

    Auszug aus VG Aachen, 14.11.2013 - 4 L 581/13
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 -, juris, und vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 -.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Januar 2009 - 18 B 126/09 - und vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 -.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 - vom 4. Juli 2007 - 18 B 1899/06 - vom 27. Juli 2006 - 18 B 586/06 -, NWVBl. 2007, 55.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Januar 2009 - 18 B 126/09 - vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 - vom 4. Juli 2007 - 18 B 1899/06 - und vom 27. Juli 2006 - 18 B 586/06 -, NWVBl. 2007, 55, m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 B 586/06

    Reisefähigkeit Gesundheitsgefahr Suizidalität Abschiebung Versorgung Betreuung

    Auszug aus VG Aachen, 14.11.2013 - 4 L 581/13
    Von einer Reiseunfähigkeit im genannten Sinne kann bei psychischen Erkrankungen im Wesentlichen dann ausgegangen werden, wenn im Rahmen der Abschiebung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung droht, der darüber hinaus auch nicht durch ärztliche Hilfen oder in sonstiger Weise - etwa durch vorbeugende Maßnahmen nach dem Gesetz über Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) - begegnet werden kann, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - 18 B 1899/06 - vom 27. Juli 2006 - 18 B 586/06 - vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 -, juris, und vom 17. Februar 2006 - 18 B 52/06 -, juris, oder wenn dem Ausländer unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon sonst konkret eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, die allerdings - in Abgrenzung zu zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG - nicht wesentlich (erst) durch die Konfrontation des Betroffenen mit den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat bewirkt werden darf.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 - vom 4. Juli 2007 - 18 B 1899/06 - vom 27. Juli 2006 - 18 B 586/06 -, NWVBl. 2007, 55.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Januar 2009 - 18 B 126/09 - vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 - vom 4. Juli 2007 - 18 B 1899/06 - und vom 27. Juli 2006 - 18 B 586/06 -, NWVBl. 2007, 55, m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2006 - 18 A 916/05

    Reisefähigkeit Reiseunfähigkeit besondere rechtliche oder tatsächliche

    Auszug aus VG Aachen, 14.11.2013 - 4 L 581/13
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 -, juris, und vom 15. August 2008 - 18 B 538/08 -.

    Von einer Reiseunfähigkeit im genannten Sinne kann bei psychischen Erkrankungen im Wesentlichen dann ausgegangen werden, wenn im Rahmen der Abschiebung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung droht, der darüber hinaus auch nicht durch ärztliche Hilfen oder in sonstiger Weise - etwa durch vorbeugende Maßnahmen nach dem Gesetz über Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) - begegnet werden kann, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - 18 B 1899/06 - vom 27. Juli 2006 - 18 B 586/06 - vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 -, juris, und vom 17. Februar 2006 - 18 B 52/06 -, juris, oder wenn dem Ausländer unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon sonst konkret eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, die allerdings - in Abgrenzung zu zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG - nicht wesentlich (erst) durch die Konfrontation des Betroffenen mit den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat bewirkt werden darf.

  • BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02

    Reiseunfähigkeit wegen Suizidgefahr eines Ausländers als inlandsbezogenes

    Auszug aus VG Aachen, 14.11.2013 - 4 L 581/13
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. April 2002 - 2 BvR 553/02 -, InfAuslR 2002, 415.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - 18 B 52/06

    Durchführung Abschiebung Suizidrisiko Mitteilung Abschiebungstermin Unterbringung

    Auszug aus VG Aachen, 14.11.2013 - 4 L 581/13
    Von einer Reiseunfähigkeit im genannten Sinne kann bei psychischen Erkrankungen im Wesentlichen dann ausgegangen werden, wenn im Rahmen der Abschiebung die ernsthafte Gefahr einer Selbsttötung droht, der darüber hinaus auch nicht durch ärztliche Hilfen oder in sonstiger Weise - etwa durch vorbeugende Maßnahmen nach dem Gesetz über Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) - begegnet werden kann, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - 18 B 1899/06 - vom 27. Juli 2006 - 18 B 586/06 - vom 24. Februar 2006 - 18 A 916/05 -, juris, und vom 17. Februar 2006 - 18 B 52/06 -, juris, oder wenn dem Ausländer unmittelbar durch die Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon sonst konkret eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, die allerdings - in Abgrenzung zu zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG - nicht wesentlich (erst) durch die Konfrontation des Betroffenen mit den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat bewirkt werden darf.
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